Neues Pflegerecht führt zu deutlich mehr Leistungen
Die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit führt zu mehr Leistungsempfängern und zusätzlichen Pflegeleistungen – vor allem für gerontopsychiatrische Patienten. Dies geht aus einer vom Medizinischen Dienst der GKV (MDS) am 21.04.2017 vorgelegten Bilanz der Pflegebegutachtung auf Basis neuer Richtlinien nach dem PSG II im ersten Quartal 2017 hervor.