Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023
Ab 01. Januar 2023 tritt ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz. Hier:
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