Medizinische Rehabilitation und Vorsorge für pflegende Angehörige
Medizinische Rehabilitation und Vorsorge für pflegende Angehörige – Gesundheit und Teilhabe sichern.
Von den 4,1 Mio. pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden ca. 80% zu Hause versorgt. 2,33 Mio. Menschen von ihnen werden hauptsächlich durch Angehörige gepflegt. Dazu gehören auch Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Neben den Pflegediensten nehmen Angehörige dabei wichtige Aufgaben wahr. Meistens sind es Frauen, die ihre Ange-hörigen pflegen. Die Pflege ist häufig mit hohen Belastungen verbunden, die zu ernsten ge-sundheitlichen Problemen führen können.
Immer wieder werden hier z. B.:
– Erschöpfungszustände,
– Schlafstörungen,
– Rückenschmerzen,
– Herz-Kreislaufprobleme,
– Kopfschmerzen,
– Unruhe und Angstzustände
genannt.
Das beeinträchtigt auch die Teilhabe am sozialen Leben.
Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen und Teilhabe zu sichern, gibt es das Recht auf Leistungen der stationären medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation. Diese Leistungen werden von der Krankenversicherung des pflegenden Angehörigen nach Verord-nung übernommen, d. h. die Krankenkasse ist der Leistungsträger.
In einem Info-Flyer der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege wird erläutert
– wie eine Vorsorge- oder Reha-Leistung für pflegende Angehörige abläuft,- wer sich während dieser Zeit sich um die pflegebedürftige Person kümmert,
– Wie man eine Reha- oder einer Vorsorgeleistung für pflegende Angehörige erhalten kann.